50 Jahre Schwangerschaftsberatung im ebz

50 Jahre Schwangerschaftsberatung im ebz

50 Jahre Schwangerschaftsberatung im ebz 450 521 Evangelisches Beratungszentrum München

Ein Grund zum Feiern!

Was für eine Zeit, als die Beratungsstelle für Sexual- und Schwangerschaftsfragen 1975 ihre Arbeit aufnahm! Nur ein Jahr zuvor war § 218 StGB reformiert worden. Erstmals gab es mit der Fristenlösung die Möglichkeit einer straffreien Abtreibung. Diese Reform sollte durch Beratung und Prävention begleitet werden.

Die EEEFB – wie das ebz damals hieß – bewarb sich sofort als eine von sieben bayerischen Modellberatungsstellen und startete am 1. Januar 1975 mit einem kleinen vierköpfigen Team.

Doch die rechtliche Lage blieb turbulent. Schon zwei Monate später kippte das Bundesverfassungsgericht die Fristenlösung. 1976 folgte die Indikationslösung, 1992 eine erneute Fristenregelung mit Beratungspflicht. Diese wurde kurz darauf erneut für verfassungswidrig erklärt und durch die bis heute gültige strafbewehrte Regelung ersetzt.

Trotz harter Debatten um den § 218 – sei es in den 2000ern zur Rolle der Kirchen oder aktuell zur möglichen Entkriminalisierung des Schwangerschaftsabbruchs – blieb die Beratungsstelle sich treu. Sie steht fest an der Seite der Frauen. Sie moralisiert nicht, sie hilft. Sie setzt sich für bessere Lebensbedingungen von Familien ein – und trägt so auch zum Schutz ungeborenen Lebens bei.

Heute arbeiten hier 15 Fachkräfte in Beratung, Prävention und Verwaltung mit knapp 4000 erreichten Personen jährlich. Unser Angebot wurde stetig erweitert, z.B. in der Sexuellen Bildung, bei unerfülltem Kinderwunsch, nach Pränataldiagnostik oder in der Beratung nach frühem Tod des Kindes.

Wir sind weiter dabei mit Freude und Engagement- immer als Anwält*innen unserer Ratsuchenden.

Das ist ein Grund zum Feiern!

 

 

 

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