Durch Zustiftung oder Nachlassregelung für die Arbeit des ebz hinterlassen Sie Ihren sozialen Fußabdruck im Fundament unserer Arbeit
Zustiftung
Die Stiftung TelefonSeelsorge wurde 2007 als rechtsfähige kirchliche Stiftung des privaten Rechts gegründet um Projekte nachhaltig finanzieren zu können. Sie eröffnet Ihnen die Möglichkeit, unsere Arbeit durch zweckgebundene finanzielle Förderung zu unterstützen.
Es liegt uns am Herzen, die Evangelische TelefonSeelsorge München auch in Zukunft auf einem hohen Standard zu halten und weiter auszubauen. Ob Aus- und Weiterbildung, Supervision oder ein neues Telefonsystem – Sie ermöglichen mit einer Zustiftung die langfristige Absicherung dieser kostenintensiven Bereiche.
Nachlass
In einem Testament bedenken wir zuallererst Menschen, die uns nahe sind.
Sie überlegen, in einem gesellschaftlich weiteren Rahmen Ihre Spuren zu hinterlassen?
Ein Testament zugunsten der Arbeit des ebz sichert und fördert dauerhaft psychologische Hilfeleistungen für Menschen in tiefer Not.
Verewigt wird testamentarische Hilfe nicht nur im Herzen der Ratsuchenden sondern auf Wunsch auch durch Ihren Namen in Form einer Messinggravur an prominenter Stelle im ebz.


Pfarrer Dr. Barnikol-Oettler
Vorstand
Wir danken allen Spendern, Förderern und Zustiftern. Sie tragen mit Ihren kleinen und großen Einzelspenden dazu bei, die Summe der von uns aufzubringenden Eigenmittel erheblich zu vergrößern.
Spende per Überweisung:
Evangelische Bank eG
IBAN: DE84 5206 0410 0003 4020 29
BIC: GENODEF1EK1