Geldauflagen und Zuweisungen sind eine Ausgleichsmöglichkeit für geschehenes Unrecht.
Mit der Zuweisung an das ebz kommen Geldauflagen auch bei den Menschen an, die selbst Unrecht erlitten haben und nun unter den Folgen leiden und professionelle Hilfe benötigen.
Diese bekommen sie in unseren Vielfältigen Beratungsangeboten und Projekten:
Ehe-, Partnerschafts-, Familien- und Lebensberatung
BIC: GENODEF1EK1
Der Eingang der zugewiesenen Geldauflagen wird permanent überwacht und die zuweisende Stelle wird rechtzeitig über erfolgte bzw. ausstehende Zahlungen informiert.
Für Sie entsteht kein zusätzlicher Verwaltungsaufwand!
Pfarrer Dr. Barnikol-Oettler
Vorstand