Schwanger – was jetzt?

Sex, Gender und sexuelle Orientierung? Ist alles nicht immer so easy. Und das mit der Verhütung auch nicht. Ungeplant schwanger? Da braucht es schnelle Antworten auf  Deine Fragen. Wir informieren, beraten und helfen – ganz konkret und vertraulich.

Schwanger und was mache ich jetzt?  An wen kann ich mich wenden mit meinen Fragen?

Wir sind deine Anlaufstelle und hören dir zu, ganz egal, um was es geht. Ruf einfach bei uns an und lass dir einen Termin geben. Wenn du Angst hast, zur Beratungsstelle zu kommen, kannst du erst einmal einen Telefontermin vereinbaren oder dich online beraten lassen. Selbstverständlich kannst du dich auch jederzeit anonym an uns wenden.

Willst du mehr erfahren über die aktuellen Trends bei den Verhütungsmethoden, die Rechte von jungen Schwangeren und wie eine “Schwangerschaftskonfliktberatung” genau abläuft? Dann höre doch mal rein in den Podcast des Jugendinformationszentrum München: https://anchor.fm/schlaucast

Wie sieht so eine Beratung aus?

Das richtet sich danach, was du brauchst. Manchmal genügt eine Einzelberatung. Wir können aber auch langfristig beraten und dich durch die Schwangerschaft begleiten. Generell bieten wir dir bis zum dritten Lebensjahr deines Kindes Unterstützung an.

Wir geben niemals Ratschläge, sondern zeigen dir, welche Wege es gibt und wie wir dich auf deinem Weg unterstützen können. Du kannst dich auch ohne deine Eltern bei uns beraten lassen. Wir unterliegen der Schweigepflicht und dürfen niemandem etwas melden, ganz egal, wie alt du bist. Du kannst alleine in die Beratung kommen, deinen Partner*in mitbringen oder eine Person deines Vertrauens.

Kann ich frei entscheiden, ob ich das Kind behalte oder nicht?

Niemand darf dich zu der einen oder anderen Entscheidung drängen oder gar zwingen, weder deine Eltern, der Vater des Kindes oder wir. Wer das versucht, macht sich strafbar.

Und wenn ich das Kind nicht behalten will? 

Nur in den ersten 12 Wochen einer Schwangerschaft ist ein Abbruch unter bestimmten Voraussetzungen straffrei. Unter anderem musst du dich an einer staatlich anerkannten Beratungsstelle, wie wir es sind, beraten lassen. Nach einem Gespräch bei uns erhältst du von uns eine Bescheinigung über die Beratung, die der Arzt oder die Ärztin benötigt, um einen Schwangerschaftsabbruch machen zu dürfen. Deine Eltern werden übrigens von niemandem informiert! Du kannst das Kind auch zur Adoption freigeben. Wenn niemand von deiner Schwangerschaft erfahren darf, kannst du dein Kind auch anonym zur Welt bringen. Komm einfach zu uns, wir beraten dich dazu.

Schwangere junge Frau legt Hände auf ihren Bauch

Darf ich mein Kind selbst großziehen?

In der Regel schon. Bis du 18 bist, brauchst du aber einen gesetzlichen Vormund für dein Kind. Das können zum Beispiel deine Eltern oder das Jugendamt sein. Wenn dein Freund volljährig ist, die Vaterschaft anerkennt und das Sorgerecht möchte, kann er auch die gesetzliche Vertretung für dein Kind werden. Auf jeden Fall hast du dann mit dem Jugendamt immer jemanden an deiner Seite, der wichtige Dinge für das Kind entscheidet, natürlich immer in Absprache mit dir.

Kann ich trotz Schwangerschaft die Schule beenden?

Ja, du kannst deine Schulzeit ganz normal zu Ende führen. Wenn du dich fit fühlst, spricht nichts dagegen. Du solltest es aber mit deiner Schule besprechen, ob sie zum Beispiel besondere Regelungen haben, was anfallende Fehlzeiten angeht.

Wie sieht es mit meiner Ausbildung oder meinem Studium aus?

Wenn du während deiner Ausbildung schwanger wirst, gilt für dich auch das Mutterschutzgesetz. So kannst du beispielsweise die Ausbildung zurückstellen und eine Baby-Pause einlegen und später mit der Ausbildung weitermachen, eventuell auch in Teilzeit. Dir darf aufgrund deiner Schwangerschaft auch nicht gekündigt werden.

Wenn du studierst, kannst du Urlaubssemester einlegen, wenn das Baby da ist. Einige Appartements in den Studentenwohnheimen sind kindgerecht und der Partner kann dort mit einziehen. Eine Kinderbetreuung bekommt man in der Regel nach spätestens einem Jahr. Das Studentenwerk München hat eine extra Beratungsstelle zum Thema Studieren mit Kind.

Was passiert, wenn meine Eltern mich rausschmeißen?

Du landest auf keinen Fall auf der Straße. Kurzfristig gibt es die Möglichkeit, in einer Jugendschutzstelle unterzukommen. Dann kannst du einen Platz in einer Mutter-Kind-Einrichtung beantragen.

Mein Freund hat mich verlassen. Wie ist das mit ihm, wenn ich das Kind bekomme?

Abhängig davon, wie viel Kontakt noch zwischen euch besteht, kann überlegt werden, ob ihr gemeinsam die Verantwortung für das Kind übernehmen wollt. Das Sorgerecht für euer Kind liegt aber erst einmal bei dir beziehungsweise deinem Vormund. Wenn dein Ex-Freund seine Vaterschaft offiziell anerkannt hat, muss er für das Kind Unterhalt zahlen. Darauf solltest du auch nicht verzichten! Wenn er keinen Unterhalt zahlen kann oder will, kannst du beim Jugendamt Unterhaltsvorschuss beantragen.

Was kann ich tun, wenn ich kein Geld habe, um mein Kind alleine großzuziehen? Hier bekommst du Antwort auf deine Fragen.

Gerne kannst du dich an unsere Staatlich anerkannte Beratungsstelle für Schwangerschaftsfragen hier bei uns im Haus wenden. Es gibt zahlreiche Unterstützungsangebote. Deine Eltern müssen nichts für dich oder dein Baby zahlen. Wir geben dir zu allen angesprochenen Themen genaue Informationen und beraten dich auch bei all deinen anderen Fragen.

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